AGB

Bitte lesen Sie sich die nachfolgenden Bedingungen für die Zusammenarbeit sorgfältig durch, da Sie die Geschäftsbedingungen mit Ihrer Zusage für sich sowohl für den aktuellen Vertrag, als auch für künftige Verträge, Angebote, Bestätigungen und dazugehörige Erklärungen als verbindlich anerkennen.

1. Vertragsschluss, Vertragsinhalt

1.1 Der Vertrag zwischen Pearl Promotion und dem Mitarbeiter bedarf der Schriftform. Die digitale Unterschrift ist bindend. Für den Inhalt des Vertrages ist der Inhalt der schriftlichen Bestätigung maßgebend, soweit der Mitarbeiter dieser nicht unverzüglich schriftlich widerspricht.

1.2 Dritte sind nicht berechtigt, ohne schriftliche Bestätigung der Pearl Promotion abweichende Zusagen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, soweit sie hierzu nicht bevollmächtigt sind.

1.3 Soweit sich nach Vertragsschluss die Anforderungen an den Auftrag ändern und eine Anpassung der vertraglich vereinbarten Arbeit erforderlich ist, so hat Pearl Promotion dies dem Mitarbeiter unverzüglich mitzuteilen. Dieses gilt insbesondere für das Aufgabenfeld, den Einsatzort, oder die Einsatzzeit. Der Mitarbeiter ist dazu verpflichtet diesen Änderungswünschen nachzukommen, insofern sie als allgemein zumutbar bewertet werden können.

2. Leistungen, Vergütung, Fälligkeit

2.1 Der Mitarbeiter muss seiner Arbeit mit der entsprechenden Sorgfaltspflichten nachkommen. Abweichungen vom vereinbarten Leistungsinhalt sind umgehend an Pearl Promotion zu kommunizieren. Erfolgt dies nicht, kann es zu Lohnabzügen kommen.

2.2 Überlassenes Equipment und Materialien sind nach Beendigung unaufgefordert an Pearl Promotion zurück zu geben. Erfolgt dies nicht, kann der Materialwert vom Gehalt abgezogen werden.

2.3. Entstandene Fremdkosten/ Belegkosten werden nach vorheriger schriftlicher Freigabe durch Pearl Promotion gegen Originalbelege erstattet. in voller Höhe zu erstatten.

2.4. Dem Mitarbeiter ist es untersagt mit dem Auftraggeber von Pearl Promotion über jegliche Vertragsinhalte zu sprechen. Für jeden Verstoss fallen 500,00 € an, diese werden ggfs. direkt mit dem Gehalt verrechnet. Es besteht ein Kontaktverbot, es sei denn es ist für die Abwicklung des Vertrages notwendig. Dem Mitarbeiter ist es ebenfalls untersagt den Kunden ohne ausdrückliche Zustimmung des Arbeitgebers zu kontaktieren oder mit dessen Namen zu werben.

3. Abrechnung des Vertrages

Der Pearl Promotion bleibt die Geltendmachung weitergehender Schäden vorbehalten. Dem Auftraggeber bleibt es vorbehalten, nachzuweisen, dass ein niedrigerer oder kein Schaden entstanden ist.

4. Haftung, Verjährung

4.1. Der Lohnanspruch verfällt, wenn nicht alle Unterlagen (Personalstammdaten, Arbeitsnachweise, Stundenzettel, etc.) bis spätestens 3 Monate nach dem letzten Einsatztag schriftlich bei Pearl Promotion vorliegen. 

5. Abtretung, Aufrechnung

5.1. Dem Mitarbeiter ist keine Aufrechnung mit bestrittenen oder unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gestattet.

5.2. Die Abtretung von Ansprüchen gegen Pearl Promotion an Dritte, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen. Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung abgetretener Ansprüche ausgeschlossen.

6. Konkurrenzschutz

Der Mitarbeiter darf nicht ohne vorherige schriftliche Freigabe von Pearl Promotion für die Dauer von 12 Monaten nach Beendigung des Vertrages beim Auftraggeber von Pearl Promotion direkt angestellt werden. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung ist eine Vertragsstrafe von 3.000 Euro zu zahlen. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.  

7. Sonstige Bedingungen, Nutzungsrechte

Pearl Promotion ist berechtigt, alle während der Durchführung des Vertrages aufgenommenen Dokumentationen, einschließlich Bild und Filmmaterial, uneingeschränkt für eigene Werbezwecke und Präsentationszwecke zu nutzen. Die Auftraggeber von Pearl Promotion dürfen diese für den internen Gebrauch verwenden.

8. Gerichtsstand, Anwendbares Recht

8.1. Gerichtsstand ist Maintal.

8.2. Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

9. Nebenabreden, Schriftform, salvatorische Klausel

9.1. Die Pearl Promotion ist berechtigt ihre Rechte aus diesem Vertrag, beziehungsweise das Recht zur Geltendmachung derartiger Ansprüche an Dritte zu veräußern und zu übertragen.

9.2. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Ergänzungen und Änderungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Diese sind per Mail ausreichend.

9.3. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so behalten die übrigen Bestimmungen gleichwohl Gültigkeit. Die Wirksamkeit des Vertrages als Ganzem bleibt unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine Vereinbarung zu ersetzen, die der unwirksamen Bestimmung in Interessenalge und Bedeutung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für den Fall, dass die Regelungen dieses Vertrages eine von den Vertragsparteien nicht beabsichtigte Lücke aufweisen.

Stand: 07/2023

Vertragspartner des Auftraggebers:

Pearl Promotion GmbH & Co. KG

Max-Planck-Str. 11-13

63477 Maintal

Email: info@pearl-promotion.de

Web: www.pearl-promotion.de

Amtsgericht Frankfurt am Main, HRA 93433

Komplementärin: Pearl Promotion Verwaltungs GmbH mit Sitz in Maintal, Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 85531

Geschäftsführung: Nina Valeska Sterling, Franziska Giallongo